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Künftig wird die Energieeffizienz eines Gebäudes einheitlich auf einer Skala von A bis G dargestellt (statt bisher A+ bis H).

• Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten.
• Klasse G kennzeichnet die energetisch schlechtesten Werte.
• Die Klassen B bis F verteilen sich auf die übrigen Gebäude.

Bestehende Energieausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit.

Für Eigentümer bleibt der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verpflichtend und muss spätestens zur ersten Besichtigung vorliegen.

Neu ist die Pflicht auch bei:
• Verlängerung von Mietverträgen sowie
• größeren Renovierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle oder des Gebäudewerts).

Fehlende oder fehlerhafte Ausweise können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Mieter profitieren künftig von einer besseren Vergleichbarkeit der Energieeffizienz und einer realistischeren Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten.

Unterschieden wird weiterhin zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis ist unabhängiger vom Nutzerverhalten und bietet insbesondere bei einem Mieterwechsel eine aussagekräftigere Grundlage.

Der Energieausweis wird damit zunehmend zu einem wichtigen Entscheidungs- und Wertfaktor für alle Beteiligten.

Ihr Team von
Regional Immobilien Fulda