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Die Landesregierung hat eine neue Wohneigentumsförderung eingeführt.

Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, die in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt.

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt.

Im Herbst können hierzu die ersten Anträge digital gestellt werden. Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Die persönlichen Einkommensverhältnisse spielen dabei keine Rolle.